Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Redo Catering & Event GmbH und ihren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Redo Catering & Event GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch die schriftliche Bestätigung einer Bestellung zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Änderungen der Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Redo Prime Catering behält sich vor, gleichwertige Leistungen zu erbringen, sofern dies erforderlich ist.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Redo Catering & Event GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
Die Redo Catering & Event GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungshöhe ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhoben werden, werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Redo Catering & Event GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025